Ferienpark Oberwiesenthal GmbH
Werner-Seelenbinder-Str. 46
09484 Kurort Oberwiesenthal
Tel.: 037348-12660
Fax.: 037348-20113
email:
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieber Feriengast / Veranstalter / Vertragspartner,
die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Unternehmen.
§1 Anwendungsbereich
2. Die AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten und alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, die mit dem Ferienpark Oberwiesenthal geschlossen werden.
2. Im Zeitraum Hoch- und Topsaison können Buchungen nur über 7 Nächte erfolgen; Anreisetag ist in dem betreffenden Zeitraum immer Samstags. In der Saison Silvester kann eine Buchung nur über 6 Nächte erfolgen.
3. Bei einer Übernachtung erheben wir einen Aufschlag von 20 % auf die genannten Preise.
4. Kinder übernachten im Apartment der Eltern bis 11,9 Jahre außer in der Saison Weihnachten und der Saison Silvester kostenfrei. Die Maximalbelegung der Apartments darf nicht überschritten werden.
5. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
§3 Vertragsschluss
2. Der Ferienpark Oberwiesenthal haftet nicht für Leistungen, die im Namen und auf Rechnung Dritter vermittelt werden. Bestellt ein Dritter für einen Gast eine oder mehrere Leistungen, so haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Nur mit schriftlicher Zustimmung des Ferienparks Oberwiesenthal, ist die Unter- bzw. Weitervermietung eines Apartments an Dritte, sowie die unentgeltliche Nutzung gestattet.
4. Mündliche Vereinbarungen sollten aus Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. Anzeigen und Erklärungen, die den Ferienpark gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.
3. Die direkt mit dem Ferienpark vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten.
5. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
7. Die Höhe der Vorauszahlung und des Zahlungstermins kann im Vertrag festgehalten werden. Der Ferienpark ist berechtigt, eine Vorauszahlung von bis zu 100 % der Zahlungsverpflichtung zu verlangen.
8. Der Zahlungsanspruch des Ferienparks Oberwiesenthal ist unverzüglich nach Zugang der Rechnung fällig. Rechnungen sind grundsätzlich sofort in bar, per EC-Karte oder akzeptierter Kreditkarte zu begleichen.
9. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 fällig.
10. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber dem Ferienpark Oberwiesenthal aufrechnen.
§5 Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
1. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Apartment.
2. Die Bereitstellung der Apartments dient ausschließlich dem Beherbergungszweck.
3. Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistung des Ferienparks Oberwiesenthal erhalten haben, verschuldet wurden.
§6 Absagen/Abbestellungen/Stornierungen/Rücktritt des Bestellers
- Bis 42 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR
- Zwischen dem 42. und dem 16. Tag vor dem Reiseantritt 30 % der bestellten Leistungen
- Zwischen dem 15. und dem 8. Tag vor dem Reiseantritt 60 % der bestellten Leistungen
- innerhalb der letzten 7 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt 80 % der bestellten Leistungen
2. Absagen müssen schriftlich oder per Fax erfolgen und werden von uns bestätigt. Die Rücktrittsrechte des Bestellers gemäß BGB bleiben unbenommen.
3. Wir sind nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Apartments nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. In diesem Fall entfällt die Stornierungsgebühr.
- Wenn der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt (z. B. die geforderte Vorauszahlung nicht gezahlt wird).
- Wenn die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder andere nicht vertretbare Gründe unmöglich ist.
- Wenn der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten, wie z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, macht.
- Wenn der Vertragspartner den Namen des Ferienparks Oberwiesenthal mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nutzt.
- Wenn ein begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährdet ist.
2. Der Ferienpark Oberwiesenthal verpflichtet sich den Vertragspartner unverzüglich nach bekannt werden des Grundes, vom Rücktritt / Kündigung in Kenntnis zu setzen.
3. Bei begründetem Rücktritt / Kündigung entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Vertragspartner.
§8 Veranstaltungen
3. Die Inanspruchnahme der reservierten Räume über den vertraglich geregelten Zeitraum bedarf der schriftlichen Zustimmung des Ferienparks Oberwiesenthal und ist mit einem zusätzlichen Entgeld verbunden.
4. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertragspartner alle behördlichen Genehmigungen selbst und auf eigene Kosten zu besorgen.
5. Der Vertragspartner haftet für das verhalten seiner Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer, Hilfskräfte und für sich selbst. Der Ferienpark Oberwiesenthal ist berechtigt angemessene Sicherheiten vom Vertragspartner zu verlangen.
6. Sämtliche eingebrachte Gegenstände, wie Dekorationsmaterial oder Anlagen, müssen den Ordnungsvorschriften entsprechen und werden nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt. Die Zustimmung über die Verwendung der Gegenstände wird im Vertrag geregelt. Ist keine schriftliche Zustimmung vorhanden haftet der Vertragspartner für alle damit im Zusammenhang stehenden Schäden.
7. Seitens des Ferienparks Oberwiesenthal besteht kein Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände.
8. Alle Werbemaßnahmen, Informationen, Einladungen, Zeitungsanzeigen u. ä., die einen Bezug zum Ferienpark Oberwiesenthal herstellen, müssen vom Ferienpark Oberwiesenthal genehmigt werden.
2. Des Weiteren haftet das Unternehmen für Schäden, die
- auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, wenn der Ferienpark die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- durch die Verletzung essentieller Vertragspflichten entstehen. In diesem Fall ist der Schaden auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Ausgeschlossen von der Haftung sind Folgeschäden oder mittelbare Schäden.
4. Der Vertragspartner ist verpflichtet Störungen oder Mängel unverzüglich an der Rezeption anzuzeigen. Der Ferienpark wird nach Kenntnisnahme bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden gering zu halten.
5. Die Haftung für eingebrachte Sachen erfolgt gemäß §§ 701 ff BGB. Die Haftungsansprüche erlischen, wenn der Gast nach Kenntnisnahme des Verlusts, der Zerstörung oder Beschädigung dem Ferienpark nicht unverzüglich Anzeige macht.
6. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden 12 Monate aufbewahrt und nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Für den Aufwand wird eine entsprechende Geldleistung fällig.
7. Für die Nutzung der Stellplätze des Ferienparks Oberwiesenthal wird keinerlei Haftung übernommen.
2. Für materielle oder ideelle Schäden, die durch die angeführten Informationen herbeigeführt wurden, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, es sei denn, der Ferienpark Oberwiesenthal hat nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
3. Sämtliche Onlineangebote sind unverbindlich. Der Ferienpark Oberwiesenthal hat das Recht, Teile der Seiten oder das Angebot ohne Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.
2. Eine Weitergabe der vom Gast angegeben Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausnahmen bilden Statistiken, in denen die Daten anonymisiert weiterverwendet werden.
3. Alle auf der Homepage und in den Prospekten verwandten Bilder sind mit den entsprechenden Personen geregelt.
4. Generell ist der Besuch unserer Homepage auf anonyme Weise möglich. Der Ferienpark Oberwiesenthal behält sich das Recht vor, Informationen allgemeiner Natur, wie z. B. Art des Webbrowsers, Domainnamen, Service Provider o. ä., zu speichern. Diese Informationen lassen keine Rückschlüsse auf den Nutzer zu.
5. Mit der Nutzung der Homepage des Ferienparks Oberwiesenthal erklärt sich der Nutzer einverstanden, dass die freiwillig übermittelten Daten von uns gespeichert und unter Beachtung der Datenschutzerklärung verarbeitet und benutzt werden.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
§14 Rechtsfrage
Es wird deutsches Recht vereinbart
Letzte Änderung am 15.10.2011.


